Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin
LandBauMTAusbV 2008§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin
LandBauMTAusbV 2008Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.